Zu dem Thema "Rauchen im Treppenhaus" ist die Hausordnung unter Punkt 1
Nutzung und Verhalten
wie nebenstehend geändert worden:
Das Rauchen in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in den Treppenhäusern, in den Kellergängen- und Kellerräumen, den Speicherräumen / Dachböden und sonstigen allgemein zugänglichen Räumlichkeiten ist nicht gestattet.