Wohnen in der Genossenschaft – mehr als nur Miete
Die Eisenbahner-Bauverein eG unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von vielen anderen Wohnungsanbietern: Eigentümer der Genossenschaft sind die Mitglieder selbst.
Das bedeutet: Wer Mitglied der Genossenschaft ist, ist Teil einer gemeinschaftlich getragenen Organisation. Die Überlassung einer Wohnung erfolgt im Rahmen eines grundsätzlich auf Dauer angelegten Nutzungsverhältnisses. Damit steht nicht die kurzfristige Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern eine Wohnversorgung, die auf Beständigkeit, Verlässlichkeit und Fairness ausgerichtet ist.
Unsere Mitglieder haben außerdem Anspruch darauf, die Leistungen und Einrichtungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen.
Die Grundlage dafür bilden die genossenschaftlichen Prinzipien der:
• Selbsthilfe
• Selbstverwaltung
• Selbstverantwortung
Diese Werte prägen unser Verständnis von gemeinschaftlichem Wohnen bis heute.
Gemeinsam Verantwortung tragen
Damit genossenschaftliches Wohnen auch in Zukunft möglich bleibt, beteiligen sich die Mitglieder mit Geschäftsanteilen am Eigenkapital der Genossenschaft. Diese gemeinschaftliche Beteiligung stärkt die wirtschaftliche Grundlage des EBV und unterstützt das Ziel, Wohnraum zu angemessenen Konditionen bereitzustellen. Gerade dieser Gedanke der gemeinsamen Verantwortung macht die Genossenschaft zu einer besonderen Wohnform:
Mitglieder profitieren nicht nur von Wohnraum, sondern tragen zugleich dazu bei, dass auch künftig bezahlbares und verlässliches Wohnen ermöglicht werden kann.
Offen für alle
Auch wenn die Wurzeln der Genossenschaft im Eisenbahnerbereich liegen, hat sich die Eisenbahner-Bauverein eG bereits seit Langem für alle Wohnungssuchenden geöffnet. Der Anteil ehemaliger oder aktiver Eisenbahner ist im Laufe der Zeit zurückgegangen – die genossenschaftliche Idee jedoch ist aktueller denn je.
Es gilt:
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Unabhängig von Herkunft oder beruflichem Hintergrund steht der Genossenschaftsgedanke allen offen, die sich mit den Werten einer solidarischen und verantwortungsvollen Wohnform identifizieren.
Mitbestimmung in der Genossenschaft
Ein wesentlicher Bestandteil der Genossenschaft ist die demokratische Mitwirkung ihrer Mitglieder. Dazu gehört insbesondere das Recht, sich an den Wahlen zur Vertreterversammlung zu beteiligen.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Genossenschaft auf einer transparenten und mitgliedergetragenen Grundlage organisiert ist. Mitbestimmung ist für uns kein bloßer Formalismus, sondern Ausdruck des genossenschaftlichen Selbstverständnisses:
Die Mitglieder gestalten die Entwicklung ihrer Genossenschaft aktiv mit.