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  1. Organe der Genossenschaft
  2. (Organisation der Genossenschaft)
  3.  
  4. Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreter

  5. Die Eisenbahner-Bauverein eG ist eine eingetragene Genossenschaft und besteht aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung. 

    Leitungsorgan ist der Vorstand; der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ, die Vertreterversammlung kann als s.g. Parlament der Genossenschaft eingestuft werden. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, dieser bestellt den Vorstand. 
  1. Vorstand





  1.  





  2.  
  3. Vertreter

  4. Wahlbezirk 1

  5. Wahlbezirk 2

  6. Wahlbezirk 3
  7.  
  8.  
  1. Weitere Informationen