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Gut und sicher wohnen
  1. Umlage von TV-Kabelgebühren
  2. Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für TV-Kabelgebühren
  3.  
  4. Foto: Alehandra13 - Pixabay
  1. Seit dem 01.07.2024 ist die Umlage von TV-Kabelgebühren über die Betriebskosten gesetzlich nicht mehr zulässig (Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs).

    Für unsere Mieterinnen und Mieter bedeutet dies:
    Eine Weiterberechnung dieser Kosten über die Nebenkosten erfolgt nicht mehr.

    Die Eisenbahner-Bauverein eG stellt in ihren Wohnanlagen weiterhin eine TV-Kabel-Vollversorgung zur Verfügung und übernimmt derzeit die hierfür anfallenden Kosten.

    Für unsere Mieterinnen und Mieter entstehen hierfür aktuell keine gesonderten Entgelte.

    Der Leistungsumfang umfasst den üblichen Kabel-Grundanschluss.

    Individuelle Zusatzleistungen (z. B. Pay-TV, Premium-Pakete, Internet- oder Telefonverträge) sind hiervon nicht erfasst und können bei Bedarf eigenständig bei entsprechenden Anbietern beauftragt werden.

    Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Kostenübernahme um eine freiwillige Leistung der Eisenbahner-Bauverein eG handelt, aus der kein dauerhafter Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden kann.