Installationsgegenstände für Elektrizität (z. B. Steckdosen, Lichtschalter, Türklingeln)
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Installationsgegenstände für Wasser (z. B. Wasserhähne, Duschköpfe, Spülkästen, Mischbatterien, Brauseschläuche)
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Fenster- und Türverschlüsse (z. B. Fenstergriffe, Türschlösser, Rollladengurte, Schließmechanismen von Schiebetüren)
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Heiz- und Kocheinrichtungen (z. B. Regler von Heizthermen, Backofenschalter)
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Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (z. B. Gurtwickler, Rollladenverschlüsse, elektrische Rollladenmotoren)
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Einzelreparaturen: 75 bis 150 Euro
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Jahresgesamtbelastung: Maximal 6 bis 8 % der Jahresnettokaltmiete
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Kostenübernahme: Deckt Reparaturen oder Ersatzkosten bei Schäden.
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Rechtssicherheit: Vermeidet Streitigkeiten und entlastet die Mietpartei.
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Schutz des Budgets: Schützt vor finanziellen Belastungen durch unvorhergesehene Schäden.
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Vertrauensaufbau: Stärkt das Verhältnis zwischen Mietpartei und Vermieter.
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Defekter Lichtschalter
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Tropfender Wasserhahn
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Beschädigter Türgriff
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Defekter Rollladengurt
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Nicht funktionierender Fenstergriff
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Reparatur von Fenster-Verglasungen
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Austausch einer defekten Rohrleitung
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Melden Sie Defekte unverzüglich.
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Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen.
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Dokumentieren Sie Schäden schriftlich.
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