Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 535, § 536, § 906): Verpflichtung zur rücksichtsvollen Nutzung der Mietsache und Schutz vor unzumutbaren Immissionen.
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Landesimmissionsschutzgesetz NRW: Rauch- und Geruchsentwicklung darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung für andere Mieter werden.
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Hausordnung der Eisenbahner-Bauverein eG - Enthält verbindliche Regelungen zum Grillen.
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Innenhöfe und Gartenanlagen
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Spielplätze und Kinderspielflächen
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Grün- und Freiflächen innerhalb der Wohnanlagen
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Offene Flammen und heiße Kohlen stellen eine erhebliche Brandgefahr dar.
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Funkenflug kann umliegende Balkone, Wäsche oder geparkte Fahrzeuge gefährden.
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Starke Rauchentwicklung kann in Wohnungen eindringen und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.
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Holzkohle- und Gasgrills erzeugen intensive Gerüche, die von vielen Mietern als störend empfunden werden.
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Gesellige Grillabende führen oft zu erhöhter Lautstärke, was zu Beschwerden führen kann.
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Die Wahrung der Ruhezeiten (22:00 - 7:00 Uhr) ist von großer Bedeutung. |
Grillabende hinterlassen oft Fettflecken, Essensreste und Verpackungsmüll.
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Das unsachgemäße Entsorgen von Grillkohle und Asche kann Ungeziefer anziehen. |
Elektrogrills auf Balkonen als raucharme Alternative.
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Grillplätze in Düsseldorfer Parks und Grünanlagen
(eine Liste ist auf der Website der Stadt Düsseldorf abrufbar). |
Mietbare Grillflächen oder Vereinsheime mit Grillbereichen.
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