Nur auf dem zu Ihrer Wohnung zugehörigen Balkon erlaubt
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Keine dauerhafte bauliche Veränderung
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Module müssen sturmfest und rückstandslos entfernbar montiert sein
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Feuerwehr-Anleiterfläche (mind. 1,20 m) muss erhalten bleiben
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Vor der Montage ist ein schriftlicher Antrag an die Genossenschaft zu stellen
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Eine Zustimmung wird in der Regel erteilt, wenn die technischen Vorgaben eingehalten werden
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Die Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden
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Schuko-Stecker sind inzwischen gesetzlich zugelassen, sofern technisch sicher
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Die Installation einer Einspeisesteckdose (z. B. Wieland) ist optional
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Eine Überprüfung der Elektroinstallation wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht
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Es ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für PV-Anlagen erforderlich
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Der Betreiber (Mietpartei) haftet für alle Schäden aus Betrieb oder Montage
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Die Anlage muss rückstandslos entfernt oder mit Zustimmung auf einen Nachmieter übertragen werden
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Allgemeine Informationen
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Herr Starke
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0211 - 239 566 31
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Herr Hofmeier
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0211 - 239 566 32
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Herr Dipl.-Ing. Steffes (techn. Vorstand)
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0211 - 239 566 37
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