Finde dein Zuhause
in Düsseldorf
Gut und sicher wohnen
  1. Sie befinden sich hier: Home Intern Vertreter:in werden beim EBV
  1. Ihre Stimme, unser Zuhause
  2. Werden Sie Vertreter/in bei der Eisenbahner-Bauverein eG
  3.  
  4. Foto: Eisenbahner-Bauverein (KI generiert)
  5.  
  1. Liebe Mitglieder,

    seit dem Jahr 1900, also seit mehr als 125 Jahren - steht die Eisenbahner-Bauverein eG (EBV) in Düsseldorf für mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Wir stehen für sicheres, faires und gemeinschaftliches Wohnen.

    Das Fundament dieses Erfolgs ist unsere genossenschaftliche Mitbestimmung – und damit Sie.

    Die Vertreterversammlung ist das Herzstück unserer Genossenschaft. Hier werden die Weichen für die Zukunft unseres Wohnraums gestellt. Damit die vielfältigen Interessen unserer Mitglieder auch morgen noch stark und breit vertreten sind, stehen wir heute vor einer wichtigen Aufgabe: einem Generationenwechsel.

    Viele unserer engagierten Vertreterinnen und Vertreter haben sich über Jahre hinweg für unsere Gemeinschaft eingesetzt und geben den Staffelstab nun - auch altersbedingt - weiter.

    Um diese Lücke zu schließen und den EBV zukunftssicher aufzustellen, suchen wir frischen Wind: Wir suchen engagierte Mitglieder jeden Alters, die Lust haben, unsere Genossenschaft aktiv mitzugestalten!

    Warum Ihr Engagement genau jetzt so wichtig ist
    Die Vertreterversammlung entscheidet über die wesentlichen Grundsatzfragen des EBV. Sie wählen den Aufsichtsrat, entscheiden über die Verwendung des Gewinns und prägen die Entwicklung unserer Quartiere. Kurzum: Sie geben den Bedürfnissen der Nachbarschaft eine direkte Stimme. 

  2. Was macht ein Vertreter / eine Vertreterin?

  3. Zuhören und Einbringen: Sie sind das Ohr an der Mitgliedschaft und bringen Anregungen aus Ihrem Wohnumfeld ein.
  4. Informieren und Abstimmen: Sie befassen sich mit den wesentlichen Themen der
    Tagesordnung und stimmen auf der Vertreterversammlung über wichtige Beschlüsse ab.
  5. Zukunft gestalten: Sie helfen dabei, dass der EBV ein attraktiver, sicherer und moderner Vermieter bleibt.

  6. Was Sie mitbringen sollten (und was nicht!)

  7. Erforderlich: Offenheit, gesunder Menschenverstand und das Interesse an einer guten Nachbarschaft und einer starken Gemeinschaft.
  8. Nicht erforderlich: Besondere Fachkenntnisse! Weder juristisches noch
    betriebswirtschaftliches Vorwissen wird erwartet. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen.

  9. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
    Der Aufwand ist absolut überschaubar und bestens mit Beruf und Familie vereinbar. Er konzentriert sich im Wesentlichen auf die Vorbereitung und die Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung.


  10. Ihre Aufgaben und Kompetenzen (§ 35 der Satzung)

    Als Vertreter/in haben Sie weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Sie stimmen in der ordentlichen Vertreterversammlung (die meist zum Ende des ersten Halbjahres stattfindet) über die wichtigsten Weichenstellungen des EBV ab.

    Ihre konkreten Beschluss-Themen:

    Jahresabschluss & Finanzen: Feststellung der Bilanz, Verwendung des Gewinns oder Deckung von Verlusten.

    Wahlen: Sie wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand kontrolliert.

    Entlastung: Sie entscheiden über die Entlastung (Billigung der Arbeit) von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Regelwerke: Nur die Vertreterversammlung darf Änderungen unserer Satzung oder der Wahlordnung beschließen.

    Große Richtungsentscheidungen: In Ausnahmefällen (z. B. Umwandlungen, besondere Kreditbeschränkungen) liegt die Entscheidungsgewalt bei Ihnen.

    Ihre Rechte in der Versammlung

    Als Vertreter/in sind Sie nicht nur „Abstimmungshelfer“, sondern ein aktives Kontrollorgan.
    Sie haben verbriefte Rechte:

    1. Ihr Recht
    2. Das Stimmrecht
    1. Was das bedeutet
    2. Sie haben genau eine Stimme. Diese Stimme ist höchstpersönlich und kann nicht auf andere übertragen werden (§ 34 Abs. 3). So ist sichergestellt, dass jede Meinung gleich viel zählt.

    1. Das Auskunftsrecht 
    1. Sie haben das Recht, vom Vorstand und Aufsichtsrat in der Versammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen (§ 37). Die Auskunft muss gewissenhaft und getreu sein (Ausnahmen gelten nur bei gesetzlichen Geheimhaltungspflichten oder schweren Nachteilen für den EBV).

    1. Das Antragsrecht 
    1. Sie können (sofern Fristen gewahrt werden) Einfluss auf die Tagesordnung nehmen oder mit einem Drittel der Vertreter sogar außerordentliche Versammlungen einberufen (§ 33 Abs. 4).

  1. Wer kann Vertreter werden? Und wie viel Zeit kostet das?

    Die Voraussetzungen (§ 31 Abs. 6):

  2. Sie müssen Mitglied unserer Genossenschaft sein.
  3. Sie müssen eine natürliche, voll geschäftsfähige Person sein.
  4. Sie dürfen nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat oder Vorstand sitzen.
  5. Fachwissen ist nicht erforderlich!

  6. Der zeitliche Aufwand:

    Das Amt ist ein Ehrenamt und gut in den Alltag integrierbar.

  7. Regelaufwand: Eine ordentliche Versammlung pro Jahr (meist im Frühjahr/Sommer).
  8. Vorbereitung: Vor der Versammlung erhalten Sie den Jahresabschluss und Lagebericht zur Durchsicht.
  9. Amtszeit: Sie werden für einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren gewählt (§ 31 Abs. 3).

  10. So funktioniert unsere Genossenschaft (Struktur)

    Um zu verstehen, wie wichtig Ihr Amt ist, hilft ein Blick auf unseren Aufbau.
    Die Vertreterversammlung ist gewissermaßen das "Parlament" unserer Genossenschaft. 

  11. DIE MITGLIEDER (Wählen alle 5 Jahre ihre Vertreter)
  12. DIE VERTRETERVERSAMMLUNG (Das oberste Organ = SIE!)
    • Beschließt über Jahresabschluss & Satzung
    • Wählt und kontrolliert den Aufsichtsrat
  13. DER AUFSICHTSRAT (Kontrolliert und bestellt den Vorstand)
  14. DER VORSTAND (Führt die operativen Geschäfte des EBV)
  15.  

  16. Wichtiger Hinweis zu Transparenz und Datenschutz

    Demokratie lebt von Transparenz. Wenn Sie gewählt werden (auch als Ersatzvertreter/in), wird satzungsgemäß (§ 31 Abs. 9) eine Liste mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift sowie (falls bekannt) Telefonnummer/E-Mail für mindestens zwei Wochen in der Geschäftsstelle ausgelegt oder im Internet zugänglich gemacht.

    So wissen die Mitglieder, wer sie vertritt. Ihre Daten werden dabei streng nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt.

    Jetzt mitmachen und unverbindlich informieren!
    Sie möchten Verantwortung für Ihr Wohnumfeld übernehmen oder haben vorab noch Fragen zum Ablauf der Wahl? Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse! 

    Melden Sie sich ganz einfach und unverbindlich bei uns.
    Gemeinsam besprechen wir die konkreten Voraussetzungen und Aufgaben.

    Kontaktieren Sie uns:

  17. Frau Monika Kristo
  18.  
    nebenamtliche Vorständin

  19. Gestalten Sie die Zukunft unserer Genossenschaft mit – für sich, für Ihre Nachbarn und für die kommenden Generationen. Wir zählen auf Sie!