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Zuhören und Einbringen: Sie sind das Ohr an der Mitgliedschaft und bringen Anregungen aus Ihrem Wohnumfeld ein.
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Informieren und Abstimmen: Sie befassen sich mit den wesentlichen Themen der
Tagesordnung und stimmen auf der Vertreterversammlung über wichtige Beschlüsse ab. |
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Zukunft gestalten: Sie helfen dabei, dass der EBV ein attraktiver, sicherer und moderner Vermieter bleibt.
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Erforderlich: Offenheit, gesunder Menschenverstand und das Interesse an einer guten Nachbarschaft und einer starken Gemeinschaft.
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Nicht erforderlich: Besondere Fachkenntnisse! Weder juristisches noch
betriebswirtschaftliches Vorwissen wird erwartet. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen. |
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Sie müssen Mitglied unserer Genossenschaft sein.
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Sie müssen eine natürliche, voll geschäftsfähige Person sein.
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Sie dürfen nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat oder Vorstand sitzen.
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Fachwissen ist nicht erforderlich!
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Regelaufwand: Eine ordentliche Versammlung pro Jahr (meist im Frühjahr/Sommer).
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Vorbereitung: Vor der Versammlung erhalten Sie den Jahresabschluss und Lagebericht zur Durchsicht.
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Amtszeit: Sie werden für einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren gewählt (§ 31 Abs. 3).
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DIE MITGLIEDER (Wählen alle 5 Jahre ihre Vertreter)
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DIE VERTRETERVERSAMMLUNG (Das oberste Organ = SIE!)
• Beschließt über Jahresabschluss & Satzung • Wählt und kontrolliert den Aufsichtsrat |
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DER AUFSICHTSRAT (Kontrolliert und bestellt den Vorstand)
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DER VORSTAND (Führt die operativen Geschäfte des EBV)
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Frau Monika Kristo
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nebenamtliche Vorständin
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