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Keine Schäden: Das Rauchen darf nicht zu extremen Substanzschäden führen (z. B. wenn Nikotin tief in Putz oder Türen eingezogen ist). Solche Schäden gehen über normale Gebrauchsspuren hinaus und sind nicht durch Schönheitsreparaturen abgedeckt.
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Lüften: Bitte sorgen Sie dafür, dass der Rauch nicht in das Treppenhaus zieht.
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Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn, insbesondere wenn diese sich gerade auf dem eigenen Balkon aufhalten oder ihre Fenster zum Lüften geöffnet haben.
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Bei ständiger, massiver Belästigung kann es notwendig werden, feste „Rauchzeiten“ zu vereinbaren. Suchen Sie bei Problemen bitte immer zuerst das direkte, freundliche Gespräch mit Ihren Nachbarn.
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Treppenhäuser und Hausflure
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Kellergänge und Gemeinschaftsräume (Waschküche, Trockenräume)
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Dachböden und Aufzüge
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Tiefgaragen
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Besondere Rücksicht
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Da Cannabisgeruch oft intensiver wahrgenommen wird, bitten wir hier um extra Vorsicht beim Lüften. Nutzen Sie ausschließlich Stoßlüftung durch die Fenster – niemals in Richtung Treppenhaus.
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Jugendschutz
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Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen ist gesetzlich verboten. Das gilt auch für Balkone oder Terrassen, wenn Kinder in der Nähe sind.
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Sicherer Anbau
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Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Kinder geschützt aufbewahrt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass durch den Anbau keine Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) in der Wohnung entstehen.
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Gesetzliche Grenzen
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Bitte beachten Sie strikt die gesetzlichen Mengenbegrenzungen. Illegale Aktivitäten (wie Handel oder Anbau über den erlaubten Mengen) sind eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags und können zur fristlosen Kündigung führen.
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