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  1. Rauchen in der Mietwohnung
  2. Für ein rücksichtsvolles Miteinander
  3.  
  4. Foto: Rauchende Personen am Fenster - Eisenbahner-Bauverein (KI generiert)
  1. Ein harmonisches Zusammenleben funktioniert am besten, wenn alle Rücksicht aufeinander nehmen. Damit jeder von uns sich in seinem Zuhause wohlfühlt, haben wir die wichtigsten Punkte zum Thema Rauchen und den Umgang mit Cannabis zusammengefasst.

  2. Der wichtigste Grundsatz: Rücksichtnahme
  3. Jeder hat das Recht, sein Leben in den eigenen vier Wänden frei zu gestalten. Dieses Recht endet jedoch dort, wo sich andere Bewohner durch den Rauch oder den Geruch stark gestört oder gesundheitlich beeinträchtigt fühlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht hier ganz klar das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vor.

  4. Rauchen in der Wohnung
  5. Grundsätzlich gehört das Rauchen in der eigenen Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das bedeutet, es ist erlaubt. Wichtig ist jedoch:

  6. Keine Schäden: Das Rauchen darf nicht zu extremen Substanzschäden führen (z. B. wenn Nikotin tief in Putz oder Türen eingezogen ist). Solche Schäden gehen über normale Gebrauchsspuren hinaus und sind nicht durch Schönheitsreparaturen abgedeckt.
  7. Lüften: Bitte sorgen Sie dafür, dass der Rauch nicht in das Treppenhaus zieht.


  8. Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse
  9. Balkone und Terrassen gehören rechtlich zur Wohnung, daher darf dort geraucht werden. Auch hier gilt jedoch die Fairness:

  10. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn, insbesondere wenn diese sich gerade auf dem eigenen Balkon aufhalten oder ihre Fenster zum Lüften geöffnet haben.
  11. Bei ständiger, massiver Belästigung kann es notwendig werden, feste „Rauchzeiten“ zu vereinbaren. Suchen Sie bei Problemen bitte immer zuerst das direkte, freundliche Gespräch mit Ihren Nachbarn.


  12. Wo das Rauchen tabu ist (Gemeinschaftsflächen)
  13. In allen allgemein zugänglichen Bereichen des Hauses ist das Rauchen ausnahmslos verboten. Dies dient der Gesundheit aller, dem Brandschutz und der Sauberkeit. Das Verbot gilt für:

  14. Treppenhäuser und Hausflure
  15. Kellergänge und Gemeinschaftsräume (Waschküche, Trockenräume)
  16. Dachböden und Aufzüge
  17. Tiefgaragen

  18. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Verstößen in den Gemeinschaftsflächen konsequent handeln müssen, um den Hausfrieden zu schützen. 


  19. Sonderfall: Cannabis
  20. Seit April 2024 ist der Konsum und Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Da es hierfür keine speziellen Mietregeln gibt, gelten analog die gleichen Grundsätze wie beim Tabakrauchen:

  21. Besondere Rücksicht
  22.  
    Da Cannabisgeruch oft intensiver wahrgenommen wird, bitten wir hier um extra Vorsicht beim Lüften. Nutzen Sie ausschließlich Stoßlüftung durch die Fenster – niemals in Richtung Treppenhaus.
  23. Jugendschutz
  24.  
    Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen ist gesetzlich verboten. Das gilt auch für Balkone oder Terrassen, wenn Kinder in der Nähe sind.
  25. Sicherer Anbau
  26.  
    Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Kinder geschützt aufbewahrt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass durch den Anbau keine Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) in der Wohnung entstehen.
  27. Gesetzliche Grenzen
  28.  
    Bitte beachten Sie strikt die gesetzlichen Mengenbegrenzungen. Illegale Aktivitäten (wie Handel oder Anbau über den erlaubten Mengen) sind eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags und können zur fristlosen Kündigung führen.


  29. Gemeinsam Lösungen finden
  30. Sollte es doch einmal zu Konflikten kommen, bitten wir betroffene Mieter, uns dies mit konkreten Angaben (Art, Ort, Zeit der Störung) zu melden. Eine offene Kommunikation ist meist der beste Weg, um das Miteinander angenehm zu gestalten.