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in Düsseldorf
Gut und sicher wohnen
  1. Winterdienst
  2. Schnee- und Eisbeseitigung
  3. Foto: IrynaTolm - EnvatoElements
      1. Sehr geehrte Mieterinnnen und Mieter,
        im Hinblick auf die bevorstehende Winterzeit und möglichem Schneefall und Eisglätte, müssen wir nochmals auf den Mietverrag und die Hausordnung hinweisen, insbe­sondere auf die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung durch die jeweiligen Mietparteien.

        Gemäß den Bestimmungen im Mietvertrag / Hausordnung sind alle Mieter gleichermaßen verpflichtet, die Schneeräumung und Eisbeseitigung im einvernehmlichen Wechsel oder nach Schneeräumungsplan auszuführen

        Lediglich in den Objekten – wo ein externer Winterdienst beauftragt ist – sind die Mieter davon befreit.
         
        Die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten zur Hausreinigung, Schnee­- u. Eisbeseitigung sind keine höchst­persönliche Pflich­ten, das bedeutet, dass diese Arbeiten nicht nur durch den Mieter selbst vorgenommen wer­den müssen. Es steht jedem Mieter frei, diese Arbeiten Dritten zu übertragen, z.B. Fachunternehmen, Freunde, Familienangehörige oder auch einem Nachbarn.
         
        Aus diesem Grund können wir keinen Mieter aus diesen Pflichten ent­lassen. Wenn diese Arbeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst ausgeführt werden können, erwarten wir, dass die not­wen­dige Schnee- und Eisbeseitigung durch Dritte ordnungsgemäß aus­geführt wird.
         
        Wir gehen davon aus, dass Sie nach diesen Hinweisen Verständnis für die Rechtslage haben und erwarten von allen Mietern, dass ein reibungsloser Ablauf durchgehend gewährleistet wird.
        1. Wichtiger Hinweis:
        2. Als übliche Zeit für die Schneeräumung bzw. Eisbeseitigung wird die Zeit von ca. 7.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends angesehen. Bei Dauerschneefall hat der Mieter während des Tages die Beseitigungs- und Streuarbeiten zu wiederholen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat.
           
          Es ist also nicht ausreichend, wenn lediglich nach dem Schneefall bzw. nach der Eisbildung mit der Schneeräumung und/oder Eisbeseitigung begonnen wird!

        3. Bereich:
          Sämtliche gemeinschaftlich genutzte Wege vor und hinter den einzelnen Häusern  - Reinigungsbreite ca. 1,20 bis 1,50 Meter.