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Gut und sicher wohnen
  1. Umlage von TV-Kabelgebühren
  2. Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für TV-Kabelgebühren
  3.  
  4. Foto: Alehandra13 - Pixabay
      1. Ab dem 01.07.2024 werden die TV-Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Diese Kosten trägt dann die Eisenbahner- Bauverein eG. Für unsere Mieterinnen und Mieter ändert sich dadurch weiter nichts.

        Die TV-Kabel-Vollversorgung steht wie bisher zur Verfügung - ab dem 01.07.2024 dann sogar kostenlos.