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  1. Rauchmelder
  2. Ausstattung aller Wohnungen mit Rauchmeldern

  3. Foto: stockWERK (Fotolia)

  4. Die Eisenbahner-Bauverein eG hat in Umsetzung der BauO NRW § 49 Abs. 7, alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. Die von uns beauftragte Firma "Elektro Koenen" hat in allen Schlafräumen, Kinderzimmern, Wohnzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder der neusten Generation eingebaut.
     
    1. Die Kosten der Rauchmelder und die Montage werden durch die Eisenbahner- Bauverein eG getragen.  Die erforderliche jährliche Wartung und Funktionsprüfung ist gemäß BauO NRW vom Mieter zu veranlassen bzw durchzuführen. 

      Die Kosten für die Wartung sind ebenfalls vom Mieter zu tragen. Die Firma Koenen wird Ihnen hierzu ein entsprechendes Angebot vorlegen.
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    1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vermieterseitige Montage von Rauchmeldern geduldet werden muss und das evtl. bereits vorhandene, mietereigene Rauchmelder nicht von dieser Duldungspflicht befreien. 

      Diese Rauchmelder sind mit einer 10 Jahresbatterie ausgestattet und werden nach Ablauf der 10 Jahresfrist komplett ausgetauscht.


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