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  1. Änderung der Hausordnung
  2. Rauchen im Treppenhaus


    1. Zu dem Thema "Rauchen im Treppenhaus" ist die Hausordnung unter Punkt 1
    2. Nutzung und Verhalten
    3. wie nebenstehend geändert worden:
    1. Das Rauchen in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in den Treppenhäusern, in den Kellergängen- und Kellerräumen, den Speicherräumen / Dachböden und sonstigen allgemein zugänglichen Räumlichkeiten ist nicht gestattet.